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Leistung Personenbetreuer

Hier erhalten Sie weiterführende Information über die Leistungen der Personenbetreuer

Zu den Dienstleistungen der Personenbetreuer gehören

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung, Durchführung von Besorgungen und Botengängen, Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften),
  • Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei täglichen Verrichtungen
  • Gesellschafterfunktion: Konversation führen, menschliche Zuneigung, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
  • Pflegerische Tätigkeiten: Nach Anordnung Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Einnahme von Medikamenten, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten, sowie Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.
  • Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (Kofferpacken und ähnliches)
  • Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Setzen von subkutanen Insulininjektionen und Injektionen mit blutgerinnungs-hemmenden Arzneien, Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens, einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
  • Die Personenbetreuer verrichten ausschließlich Arbeiten gemäß dem Personenbetreuungsgesetz, d.h. Hilfe bei der Haushaltsführung, bei der Hygiene und den täglichen Verrichtungen. Medizinische Leistungen sind ausdrücklich ausgenommen. Wenn vom Auftraggeber medizinische Leistungen seitens der Betreuungskraft gewünscht werden, können diese im Rahmen unseres Betreuungspaketes niemals erbracht werden! In diesem Fall sind etwaige Maßnahmen mit Ihrem Arzt abzusprechen.


Hierbei handelt es sich um Tätig­keiten laut §159 Gewerbeordnung und §3b beziehungsweise §15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes unter Einhaltung bestimmter Regelungen laut §50 Ärztegesetz.



Die Personenbetreuer
 
  • Jeweils zwei qualifizierte Personenbetreuer wechseln sich im 2 Wochen Rhythmus ab. Gegebenenfalls auch 3 Wochen Rhythmus möglich
  • Die Personenbetreuer sind selbständig tätig und gewerberechtlich gemeldet
  • Die Personenbetreuer sind sozialversichert und zahlen alle für das Gewerbe notwenigen Abgaben selbst
  • Die Personenbetreuer werden nach strengen Kriterien ausgewählt
  • Die Personenbetreuer sind qualifiziert, menschlich geeignet und sprechen ausreichend Deutsch
  • Die Personenbetreuer haben Großteils mehrjährige Erfahrung in der Altenbetreuung
  • Die Personenbetreuer haben eine nachweislich abgeschlossene Pflegeausbildung und halten sich an die vorgegebenen Betreuungsrichtlinien
  • Die Personenbetreuer haben einen einwandfreien Leumund
 


 
Agentur Beste Pflege
Wiesenweg 4
A-2114 Hipples
 
Tel: +43 (0) 676 / 4 101 646
 
Email: office@bestepflege.at

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