Leistung Personenbetreuer
Hier erhalten Sie weiterführende Information über die Leistungen der Personenbetreuer
Zu den Dienstleistungen der Personenbetreuer gehören
- Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von
Hausarbeiten, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung,
Durchführung von Besorgungen und Botengängen, Sorgen für gesundes
Raumklima (Lüften),
- Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei täglichen Verrichtungen
- Gesellschafterfunktion: Konversation
führen, menschliche Zuneigung, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher
Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
- Pflegerische Tätigkeiten: Nach
Anordnung Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Einnahme
von Medikamenten, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden
und bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, Hilfestellung beim
Wechsel von Inkontinenzprodukten, sowie Unterstützung beim Aufstehen,
Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.
- Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (Kofferpacken und ähnliches)
- Verabreichung von Arzneimitteln,
Anlegen von Bandagen und Verbänden, Setzen von subkutanen
Insulininjektionen und Injektionen mit blutgerinnungs-hemmenden
Arzneien, Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels
Teststreifens, einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
- Die Personenbetreuer verrichten ausschließlich Arbeiten gemäß dem Personenbetreuungsgesetz, d.h. Hilfe bei der Haushaltsführung, bei der Hygiene und den täglichen Verrichtungen. Medizinische Leistungen sind ausdrücklich ausgenommen. Wenn vom Auftraggeber medizinische Leistungen seitens der Betreuungskraft gewünscht werden, können diese im Rahmen unseres Betreuungspaketes niemals erbracht werden! In diesem Fall sind etwaige Maßnahmen mit Ihrem Arzt abzusprechen.
Hierbei handelt es sich um TätigÂkeiten laut §159 Gewerbeordnung und §3b
beziehungsweise §15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes unter
Einhaltung bestimmter Regelungen laut §50 Ärztegesetz.
Die Personenbetreuer
- Jeweils zwei qualifizierte Personenbetreuer wechseln sich im 2 Wochen Rhythmus ab. Gegebenenfalls auch 3 Wochen Rhythmus möglich
- Die Personenbetreuer sind selbständig tätig und gewerberechtlich gemeldet
- Die Personenbetreuer sind sozialversichert und zahlen alle für das Gewerbe notwenigen Abgaben selbst
- Die Personenbetreuer werden nach strengen Kriterien ausgewählt
- Die Personenbetreuer sind qualifiziert, menschlich geeignet und sprechen ausreichend Deutsch
- Die Personenbetreuer haben Großteils mehrjährige Erfahrung in der Altenbetreuung
- Die Personenbetreuer haben eine nachweislich abgeschlossene Pflegeausbildung und halten sich an die vorgegebenen Betreuungsrichtlinien
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Die Personenbetreuer haben einen einwandfreien Leumund